Zugelassene Heckblitzer gelb - mit KBA-Zulassung ~K971
Nicht nur Feuerwehren und Rettungsdienste können diese Heckabsicherung nach §53a StvZO nutzen. Auch jeder private Fahrzeughalter kann diese Blitzer zusätzlich zur Warnblinkanlage bei Pannen und Unfällen legal nutzen. Seien Sie etwas beruhigter, wenn Sie am Stauende stehen. Warnblinkanlage einschalten und zusätzlich das Rückwärtswarnsystem (RWS).
Details:
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Doppelblitz
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4 Stk. Hochleistungs LED (2 Watt) pro Leuchtkörper (8 Watt)
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Linsen Farbe: Neutral
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LED Farbe: Gelb
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Synchronisierbar mit mehreren PH4 LED Frontblitzern
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integrierte Steuerelektronik
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kein externes Steuergerät erforderlich
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Stromaufnahme: ca. 0,4A bei 12VDC
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Betriebsspannung: 11-30VDC
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keine EMV Störanfälligkeit
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keine EMV Störaussendung
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kompaktes und robustes Gehäuse
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Montage Gummi für z.B. bündigen Einbau in die Heckklappe optional erhältlich
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*Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) gemäß §53a StVZO
Maße :
Lieferumfang:
§53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage
(1) .....
(2) .....
(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.
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