Wir spielen mit offenen Karten:
Immer wieder kommt es aufgrund der verschiedenen Zulassungszeichen zu Verwirrungen. Leider auch, da so mancher Mitbewerber versucht seine Waren unters Volk zu streuen und wirbt mit angeblichen "Zulassungen". Die Frage ist immer, für was wurde die Zulassung nebst zugehöriger Nummer erteilt.
Lassen Sie sich, wenn Zweifel bestehen, die Zulassungsdokumente vor einem Kauf zeigen. So manchen Händler bringen Sie schon hier ins schwitzen.
Zu den "E" oder "KBA" Prüfzeichen auf den Produkten gehört IMMER ein offizielles Zulassungsdokument, auf dem folgende Angaben zu finden sein müssen:
Nachfolgend finden Sie Erklärungen zu den verschiedenen Zulassungszeichen.
ECE-R10
Diese Prüfung beschreibt die elektromagnetische Verträglichkeit.
Es wird getestet, ob die Störaussendung des Produktes oder der Empfang von Störungen wie z.B. Funk innerhalb der Grenzwerte liegt.
Ordnungsgemäß geprüfte Produkte erhalten jeweils eine Kennzeichnung mit einem kleinen "e" und einer Zahl* im Kreis.
Alle elektrischen Produkte, welche an Kraftfahrzeugen angebracht werden, benötigen die Zulassung nach ECE-R10.
Bei Frontblitzern, Kennleuchten o.ä. erlaubt die Zulassung ECE-R10 alleine nicht die Verwendung an Kraftfahrzeugen. Hierzu bedarf es zusätzlich der ECE-R65 Zulassung.
ECE-R65
Diese Prüfung beschreibt die lichttechnische Prüfung von Leuchtmitteln.
Alle in Europa betriebenen Rundumkennleuchten, Lichtbalken, Front-/Heckblitzer und Heckwarnsysteme müssen die Prüfung nach ECE-R65 erfolgreich bestanden haben.
Das jeweilige Prüfzeichen mit großem "E" und einer Zahl* im Kreis muss auf dem Produkt sichtbar angebracht sein. Zusätzlich gibt es eine Urkunde (Zertifikat) über die ECE-R65 Zulassung.
KBA Zulassung
Diese Zulassung ist eine rein deutsche Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt. Diese findet bei Kennleuchten heute kaum noch Verwendung, da sich das Gültigkeitsgebiet nur auf die BRD beschränkt. Eigentlich ist diese Zulassung nur noch für Warnleuchten nach §53a STVZO relevant. Diese gelben Leuchten (Heckblitzer, Rundumkennleuchten) können von Privatanwendern bei Bedarf an das KFZ angebracht werden.
Bei Tonfolgeanlagen (Sirenen) ist diese Zulassung Pflicht. Ohne die KBA Zulassungsnummer dürfen keine Sirenen in der BRD verwendet werden.
Gekennzeichnet wird die KBA Zulassung mit einer Wellenlinie (Tilde) ~ und einer Nummer, der auch ein Buchstabe vorangestellt sein kann.
*Die Zahl im Kreis bei den Zulassungen ist der Code für das jeweilige Land, in dem die bestandene Urkunde ausgestellt wurde. Es spielt keine Rolle, welches Land die Urkunde ausgestellt hat, eine Verwendung innerhalb der EU ist somit erlaubt. Auch die Schweiz erkennt die Regelungen der EU an.