Einzelne Heckblitzer oder ein komplettes Heckwarnsystem - wir haben Sie.
Seit Novellierung der Straßenverkehrs Zulassungsordnung (§52 Abs. 11 StVZO) sind nun Heckblitzer für Einsatzfahrzeuge mit blauen Kennleuchten - ohne Ausnahmegenehmigung - zulässig.
Angepasst an die neue Gesetzeslage bieten wir die kompletten Heckwarnsysteme C4-6 und C4-8 blau/gelb zu unschlagbar günstigen Preisen an.
Auch einzelne Modulpaare in gelb und/oder blau sind zur rückwärtigen Absicherung zulässig.
Für Privatanwender bzw. "Jedermann" und Straßenbetriebsdienste sowie Abschleppunternehmen haben wir zulässige gelbe Heckblitzer, welche über die KBA Zulassung nach §53a StvZo verfügen.